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Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
10.09.2018 00:01
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus veröffentlicht.
Wer ein neues Mietwohnhaus baut, soll zusätzlich zur Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG jährlich 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend machen können.
Voraussetzungen:
- Herstellung oder Anschaffung neuer Wohnungen
- Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten überschreiten nicht 3000 EUR je m² Wohnfläche
- Wohnung dient im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 9 Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken
Förderung:
- 5 % Sonderabschreibung jährlich (zusätzlich zur AfA nach § 7 Abs. 4 EStG)
- Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden 3 Jahren
- Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, maximal aber 2000 EUR je m² Wohnfläche